Rechtsprechung
BGH, 16.01.1980 - IV ARZ 72/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,13452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung eines Oberlandesgerichts an den Verweisungsbeschluss eines Gerichts niederer Ordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 16.01.1980 - IV ARZ 72/79
Das Oberlandesgericht ist an den Verweisungsbeschluß des Landgerichts Darmstadt vom 14. August 1979 gebunden (§ 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO entsprechend, vgl. BGHZ 72, 182, 193 f.), auch wenn er sachlich unrichtig sein und es sich nicht um eine Familiensache handeln mag.
- OLG Frankfurt, 22.12.1980 - 1 ARF 43/80 Die rechtlich danach an sich gegebene Zuständigkeit des Landgerichts Wiesbaden konnte von dem Senat jedoch nicht festgestellt werden, weil der Abgabebeschluß dieses Gerichts nach § 18 Abs. 1 S. 3 HausrVO für das Familiengericht Wiesbaden bindend ist, auch wenn er sachlich unrichtig ist (zu letzterem BGH, Beschluß vom 16. Januar 1980 - IV ARZ 72/79 - n.v.).